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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Vereins Professor Herman Anders Krüger e.V. (nachfolgend Krügerverein genannt)

1. Anmeldung

Für die Teilnahme an Kursen und Workshops des Krügervereines ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Nach Möglichkeit ist hierzu das Anmeldeformular des Krügervereines zu verwenden. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt seitens des Krügervereines nach Anmeldeschluss. Die Anmeldungen müssen – soweit nicht anders ausgewiesen – mindestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Die Berücksichtigung später eingehender Anmeldungen kann nicht garantiert werden. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung selbst bedingt keinen Rechtsanspruch auf Durchführung oder Teilnahme an Veranstaltungen des Krügervereines.

2. Kosten und Zahlungsmodalitäten

Kosten für Eintritt zu Einzelveranstaltungen werden jeweils vor Veranstaltungsbeginn bzw. vor Ort gekennzeichnet und bekannt gegeben. In den Teilnahmegebühren und Eintrittspreise sind – soweit nicht anders ausgewiesen – keine Verpflegungs-, Fahrt-, Übernachtungskosten oder sonstige Auslagen enthalten. Der Teilnehmerbeitrag ist mit dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel auf das angegebene Konto des Krügervereins einzuzahlen. In Ausnahmefällen kann der Teilnehmerbetrag auch in bar vor Ort zu entrichtet werden. Dabei gilt dasselbe Zahlungsziel wie vorstehend angegeben. In sozialen Härtefällen wenden Sie sich bitte an uns.

3. Kurse

Die Anmeldung für Kurse erfolgt für den jeweils angegebenen zeitlichen Umfang. Durch Kursteilnehmer selbst verschuldete Stundenausfälle können nicht finanziell erstattet werden. Kann ein Teilnehmer aufgrund einer, durch ärztliches Attest nachgewiesenen Erkrankung, mehr als die Hälfte des Kurses nicht besuchen, so werden ihm die Kosten für die nicht besuchten Veranstaltungen anteilig zurückerstattet. Stunden, die durch Verschulden des Krügervereines oder des Kursleiters ausfallen, werden nach Absprache mit den Kursteilnehmern nachgeholt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-ansprüche, sind ausgeschlossen.

4. Rücktritt

Ein Rücktrittsrecht besteht sowohl für den Teilnehmenden als auch für den Krügerverein. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform. Soweit nicht anders ausgewiesen, ist bis zu einer Frist von einer Woche vor Veranstaltungsbeginn ein kostenfreier Rücktritt von der Veranstaltung möglich. Erscheint der angemeldete Teilnehmende zur Veranstaltung nicht, wird ihm die Teilnahmegebühr in voller Höhe berechnet.

5. Absage von Veranstaltungen

Der Krügerverein kann bei nicht ausreichender Beteiligung oder sonstigem wichtigen Grund (z. B. Krankheit des Referenten) Veranstaltungen absagen. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. Über notwendige Änderungen informiert der Krügerverein die Teilnehmenden unverzüglich. Soweit Veranstaltungen abgesagt werden müssen, werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.

6. Aushändigung von Bescheinigungen und Zeugnissen

Soweit für Veranstaltungen Lehrbescheinigungen, Prüfbescheinigungen, Zeugnisse oder Zertifikate seitens des Krügervereines ausgestellt werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Krügervereines. Der Krügerverein ist berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Teilnehmergebühren ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

7. Haftung

Der Krügerverein haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ebenso nicht für Folgeschäden, die sich aus Veranstaltungen von Lehrgängen oder dessen Absage ergeben, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner Mitarbeitenden oder Beauftragten beruhen. Die Teilnehmenden des Krügervereines haften für Schäden an den ihnen leihweise zur Verfügung gestellten Unterrichtsmitteln. Der Veranstalter kann Teilnehmende ausschließen, falls sie die Durchführung der Veranstaltung stören oder gefährden. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe berechnet.

8. Selbstverantwortung und Haftungsausschluss

Jede teilnehmende Person trägt die volle Selbstverantwortung für ihr Handeln und dessen Folgen. Der Krügerverein übernimmt keine Haftung für durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper und Gesundheit . Die Teilnahme der angebotenen Kurse ersetzt keine ärztliche Behandlung, Beratung oder Therapie.

9. Datenschutz

Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmende mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in der EDV des Krügervereines einverstanden. Diese versichert, dass die Daten der Teilnehmenden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben und entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt werden.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

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